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   BSG, 29.09.2017 - B 13 R 84/14 B   

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BSG, 29.09.2017 - B 13 R 84/14 B (https://dejure.org/2017,40149)
BSG, Entscheidung vom 29.09.2017 - B 13 R 84/14 B (https://dejure.org/2017,40149)
BSG, Entscheidung vom 29. September 2017 - B 13 R 84/14 B (https://dejure.org/2017,40149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Verfahrensrüge; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Warnfunktion eines Beweisantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Verfahrensrüge; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Warnfunktion eines Beweisantrages

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 103
    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 13 R 84/14 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl stRspr, zB Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4).

    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, und den der Beschwerdeführer bis zuletzt aufrechterhalten oder das LSG in der angefochtenen Entscheidung wiedergegeben hat, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 13 R 84/14 B
    Die Klägerin versäumt es jedoch darzulegen, dass sie diese Beweisanträge bis zuletzt in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 29.1.2014, in der sie durch einen Rechtsanwalt vertreten war, zu Protokoll aufrechterhalten habe oder sie im LSG-Urteil wiedergegeben seien (zu diesem Erfordernis vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 13 R 84/14 B
    Denn nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG soll eine Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Aufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (Warnfunktion des aufrechterhaltenen Beweisantrags; stRspr, zB BSG Beschluss vom 24.5.1993 - 9 BV 26/93 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; BSG Beschluss vom 19.12.2013 - B 9 V 53/13 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 01.08.2017 - B 13 R 214/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 13 R 84/14 B
    In einer solchen Situation ist zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die für das LSG und aus Sicht der Beschwerde entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung und nicht, wie hier erfolgt, im Rahmen der Begründung fragmentarisch dargelegt werden sowie ohne den Hinweis, ob diese Darstellung der entspricht, die das LSG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl Senatsbeschluss vom 1.8.2017 - B 13 R 214/16 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 12.06.2017 - B 13 R 144/17 B

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung einer geringeren

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 13 R 84/14 B
    Denn es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 12.6.2017 - B 13 R 144/17 B - Juris RdNr 9 mwN).
  • BSG, 19.12.2013 - B 9 V 53/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 13 R 84/14 B
    Denn nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG soll eine Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Aufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (Warnfunktion des aufrechterhaltenen Beweisantrags; stRspr, zB BSG Beschluss vom 24.5.1993 - 9 BV 26/93 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; BSG Beschluss vom 19.12.2013 - B 9 V 53/13 B - Juris RdNr 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 R 21/12
    Auszug aus BSG, 29.09.2017 - B 13 R 84/14 B
    LSG Niedersachsen-Bremen 29.01.2014 - L 1 R 21/12.
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